Pferdezubehör
Zieh-Schubkarren
Unser spezieller Zieh-Schubkarren hat gegenüber normalen Schubkarren mit einem Rad viele Vorteile. Bei Transporten mit einem Schubkarren haben sie selber bestimmt schon festgestellt, das man in unebenem Gelände (Garten, Pferdekoppel, Baustelle usw.) viel Kraft für das Schieben und oft noch mehr für das Ausbalancieren benötigt. Eine Erleichterung bittet ihnen meine Zieh-Schubkarre. Durch ihre 2 Räder ist ein Umkippen nahezu unmöglich, so läßt sie sich auch mit einer Hand fortbewegen ohne ausbalanciert werden zu müssen.
Technische Details:
Der Zieh-Schubkarren kann mit einer 100 Liter bzw. 140 Liter Verzinkten Wanne oder 140 bzw. 250 Liter Kunststoffwanne ausgestattet werden, sein Rahmen besteht aus dickwandigem Rohr, die Räder sind mit Rollenlager versehen. Die Räder sind beidseitig neben der Wanne angeordnet, so dass die Höhe sehr niedrig gehalten werden kann. Durch die Lage der Achse unter der Wanne in der Nähe des Schwerpunktes wird der größte Teil des Gewichtes von den Rädern getragen, am Griff ist nur noch ein geringer Kraftaufwand notwendig. Man kann ihn je nach Gegebenheiten vor sich herschieben oder hinter sich nachziehen. Die Zieh-Schubkarren haben eine Abkippautomatik was das entleeren vereinfacht.
Sie haben die Möglichkeit diesen Zieh-Schubkarren von mir zu beziehen. Ich fertige sie nach Bestellung, Lieferzeit etwa 2-3 Wochen. Die verschiedenen Ausführungen habe ich in der Tabelle unten aufgeführt. Pannensichere Kunststoffräder haben einen höheren Rollwiderstand, weshalb ich diese nicht empfehlen kann. Besser sind Reifen mit höherer Tragkraft (6 PR). Für die große 250 Liter Wanne empfehle ich auf der Koppel die größeren Reifen, sie lässt sich dann besser ziehen.
Sonderanfertigungen auf Anfrage.
Kosten:
Netto inkl. MwSt
Mulde 100 Liter mit Luftbereifung 4.80/ 4.00-8 168,07 Euro 200,00 Euro
Mulde 140 Liter mit Luftbereifung 4.80/ 4.00-8 189,08 Euro 225,00 Euro
Kunststoffmulde 140 Liter + 12,61 Euro + 15,00 Euro
Mulde 250 Liter Kunststoff Luft 235,29 Euro 280,00 Euro
Lufträder 4.80/ 4.00-8 6 PR 8 (Heuwenderreifen) +16,81 Euro +20,00 Euro
Lufträder 16/6.50-8 (Heuwenderreifen) + 50,42 Euro + 60,00 Euro
Versand (Versandkosten 30 Euro bei 100 und 140 Liter Wanne, 250 Liter Wanne Abholung oder Spedition - Kosten auf Anfrage).
Sie können den ZiehSchubkarren auch abholen. Für weitere Informationen erreichen sie uns unter 06078/ 911484 oder schicken sie eine E-mail mit ihrer Frage an info@amorbachhof.de
Bei schwierigen Bodenverhältnissen braucht man sie nicht gegen die Bodenunebenheiten zu drücken, sondern man kann sie leicht darüber ziehen. Dies ist durch den geschloßenen abgerundeten Griff ohne Schwierigkeiten möglich. Diese Ausführung in dieser Art gibt es nur bei unserer Zieh-Schubkarre. Besonders Frauen und Kinder haben es damit leichter ihre Transporte zu erledigen.
Wegen seiner niedrigen Höhe, nur 50 cm, läßt er sich leicht befüllen, auch kleinere Menschen oder Kinder können mit ihm arbeiten. Man muß keine großen Höhen überwinden, um ihn zu beladen.
Neugierige Pferde müssen einmal schauen, ob etwas für sie im Schubkarren ist. Aber sie können sie nicht so leicht umwerfen, sie ist durch die 2 seitlich angeordnetet Räder sehr standsicher.
Hier sehen sie die Abkippautomatik
Nach dem Abkippen den Griff wieder nach unten und die Wanne entlehrt sich.
Hier haben wir den 250 liter Ziehschubkarren
Oben Leer, unten beladen
Hier das Abkippen
zurückziehen und alles ist leer, ohne Kraftanstrengung
Kundenbeurteilung
Mail von Oranne Möhl vom 26.1.06
Lieber Herr Storck
Ihre Schubkarre ist einfach fantastisch. Selbst unsere kleinen Reitschüler können damit ohne besonderen Kraftaufwand umgehen.
Liebe Grüsse Oranne Möhl
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind wesentlicher Bestandteil aller Rechtsgeschäfte die wir mit jedwedem Abnehmer abschließen. Wir gehen davon aus, daß es sich bei unseren Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Sofern nicht Vollkaufleute unsere Vertragspartner sind, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere folgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Hiervon abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bestellers gelten nur in dem Fall, in denen ihre Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebote
Die von uns erstellten Angebote sind freibleibend. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich vorbehalten. Die Vertragsannahme und der Umfang der Lieferung erfolgt ausschließlich gemäß unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn eine entsprechende schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt ist.
3. Preise
Alle Katalogpreise gelten ab Lager oder Werk ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten. Sofern Verpackungskosten für unsere Lieferungen anfallen, berechnen wir diese zum Selbstkostenpreis. Die Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen. Wir bemühen uns jedoch, solche Materialien zu verwenden, die einer Reststoffbewirtschaftung zugänglich sind. Die in den Preislisten genannten Einzelpreise sind nicht verbindlich. Für den geschlossenen Vertrag sind jeweils die in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise maßgeblich. Sofern zwischen Vertragsschluß und Lieferdatum sich die Lieferpreise unserer Lieferantin erhöht haben, sind wir berechtigt, diese Preise, auch abweichend von unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, in Rechnung zu stellen. Sofern Vertragspartner nicht Kaufleute sind, gilt diese Regelung entsprechend, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferdatum mindestens 4 Monate vergangen sind.
4. Zahlungen
Die von uns erstellten Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn Gutschrift des Rechnungsbetrages auf einem unserer Konten erfolgt ist. Scheckzahlungen erfolgen stets erfüllungshalber. Zahlungseingang ist in diesen Fällen ebenfalls die Gutschrift des Scheckbetrages auf unser Konto. Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Im Falle des Zahlungsverzuges des Abnehmers sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der uns belasteten Bankzinsen zu berechnen, mindestens jedoch 4 % über dem für den jeweiligen Zeitraum bekanntgegebenen Diskontsatz der Bundesbank.
5. Lieferung
Sofern für unsere Lieferung ein Datum angegeben ist, ist dies grundsätzlich unverbindlich. Es handelt sich hierbei lediglich um Richtwerte, deren Nichteinhaltung jedoch grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Bestellers führen kann. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ein Liefertermin ausdrücklich und schriftlich als Fixliefertermin von uns bestätigt worden ist. Teillieferungen auf den Gesamtauftrag behalten wir uns im Interesse einer zügigen Abwicklung des Auftrages ausdrücklich vor. Soweit Teillieferungen erfolgt sind, sind diese im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Lieferverzögerungen berechtigen den Besteller erst dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn uns zuvor eine angemessene Nachfrist für die Lieferung gesetzt worden ist. Diese Nachfrist muß mindestens 2 Wochen ab Eingang der schriftlichen Mitteilung des Bestellers bei uns betragen. Sofern die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt beruht, ist jegliche Verantwortung durch uns ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aufgrund des Lieferungsvertrages sind außer in den Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt. Sofern die Art der gelieferten Ware es erfordert, sind wir berechtigt, diese im zerlegten, aber montagefähigen Zustand zu liefern.
6. Vertragserfüllung
Warenversand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung erfolgt oder nach dem Katalog vorgesehen ist. Sobald dem Besteller durch uns angezeigt worden ist, daß die Waren versandfertig sind, sind diese umgehend abzurufen. Sofern ein umgehender Abruf durch den Besteller nicht erfolgt, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Abnehmers nach eigenem Ermessen zu lagern und entsprechende Lagergebühren hierfür zu berechnen.
7. Gewährleistung
Für alle gelieferten Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrenübergang. Sollten den gelieferten Waren offensichtliche Mängel anhaften, so sind diese umgehend, spätestens jedoch nach 3 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Anzeige innerhalb von 3 Tagen, nach Feststellung der Mangelhaftigkeit zu erfolgen. Bei Mangelhaftigkeit einer Lieferung wird kostenlos nachgebessert oder Ersatz geliefert. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Besteller das Recht, Minderung oder Wandelung des Kaufvertrages zu verlangen. Reklamationen werden jedoch nicht anerkannt, wenn die Mängel unserer gelieferten Ware auf unsachgemäße Verwendung durch den Besteller zurückzuführen sind. Über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Rechte sind ausgeschlossen, es sei denn, unserer Firma oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit der gelieferten Ware haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen unseren jeweiligen Lieferanten, es sei denn, es handelt sich um eine zugesicherte Eigenschaft. Wir sind von der Haftung befreit, wenn unsere Ansprüche gegen unseren jeweiligen Lieferanten an den Besteller abgetreten werden. Wir haften wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Lieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. Gewährleistungsrechte stehen dem Besteller grundsätzlich jedoch nur dann zu, wenn wir zuvor die Möglichkeit erhalten, die gerügten Mängel zu begutachten. Wird eine Begutachtung durch Handlungen des Bestellers verhindert bzw. ist diese nicht möglich durch die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware, so können keine Gewährleistungsrechte beansprucht werden.
8. Warenrückgabe
Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht grundsätzlich nicht. Lediglich in den Fällen, in denen ausdrücklich und schriftlich das Einverständnis mit der Rücknahme der Ware erklärt worden ist, ist eine solche Rücknahme möglich. Die hierfür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Voraussetzung für die Rücknahme ist der einwandfreie Zustand der auf Risiko des Bestellers zurückgesandten Ware.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Bei laufenden Rechnungen gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung. Waren bei denen das Eigentum zu unseren Gunsten vorbehalten ist, dürfen im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die hieraus resultierenden Forderungen auf uns übergehen und der Besteller den Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterleitet. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Forderungen, die aus dem Weiterverkauf oder der sonstigen Verwendung der gelieferten Waren einschließlich der etwaigen Nebenrechte an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, den Kunden, an den die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weitergegeben wurde, auf unser Verlangen hin zu benennen. Eine Sicherheitsübereignung der unter Vorbehalt gelieferten Ware ist ausgeschlossen. Die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen kann der Besteller bis zum jederzeit möglichen Widerruf im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, dem Drittschuldner die Abtretung der Forderung offenzulegen. Der Besteller ist darüber hinaus verpflichtet, die notwendigen Auskünfte für die Einziehung der Forderung gegenüber dem Drittschuldner auf unser Verlangen hin bekanntzugeben. Sofern in die Vorbehaltswaren eine Pfändung erfolgen soll, ist der Besteller verpflichtet, diese umgehend anzuzeigen. Gleichzeitig ist er verpflichtet, diese auch gegenüber dem Vollstreckungsorgan ordnungsgemäß darzustellen. Für die Wahrung unserer Rechte aus dem Vorbehaltseigentum trägt der Besteller die evtl. anfallenden Kosten.
10. Warenangaben
Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sacheigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben. Eine Gewähr für diese Angaben kann jedoch nicht übernommen werden. Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen ausdrücklich über solche Angaben eine schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.
11. Datenverarbeitung
Die von uns für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller ebenfalls einverstanden. Dieser Hinweis erfolgt aufgrund der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist für beide Seiten der Firmensitz des Verkäufers. Als Gerichtsstand gilt ebenfalls der Firmensitz des Verkäufers als vereinbart. Für die Durchführung der vertraglichen Beziehung der Parteien ist deutsches Recht vereinbart. Anderweitige Rechtsvorschriften kommen nicht zur Anwendung.
13. Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.